Nutzungsänderung in München: Was gilt, was brauche ich, wie gehe ich vor?

Wer eine Immobilie in München umnutzen möchte - aus einem Büro eine Praxis machen, aus einem Laden eine Wohnung, oder aus einer Wohnung eine Kita - stößt schnell auf eine entscheidende Frage: Brauche ich dafür eine Baugenehmigung, und wenn ja, was genau?

Die Antwort ist selten eindeutig. Ob eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig ist, hängt nicht davon ab, ob baulich etwas verändert wird — sondern ob die neue Nutzung anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen unterliegt als die bisherige. Brandschutz, Schallschutz, Stellplätze, Barrierefreiheit: Ändert sich an diesen Anforderungen nichts, kann eine Nutzungsänderung verfahrensfrei sein. Ändert sich auch nur eine davon, wird eine Genehmigung fällig.

Dazu kommt: In München gelten teils strengere oder spezifischere Regelungen als im übrigen Bayern — etwa bei Stellplätzen, Ferienwohnungen oder Kitas. Und in Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5 lauert ein häufig unterschätztes Risiko: Das bestehende Treppenhaus steht zwar unter Bestandsschutz — aber eine Nutzungsänderung kann das Bauamt veranlassen, es neu zu bewerten.

Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Eigentümern und Betreibern, die richtigen Fragen in der richtigen Reihenfolge zu stellen — bevor Geld und Zeit in einen Antrag fließen, der scheitern könnte..

Schritt 1: Genehmigte Nutzung herausfinden

Nicht die tatsächliche Nutzung zählt, sondern die genehmigte — die steht in der ursprünglichen Baugenehmigung.

  • Wo nachschauen: Bauakte beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung München - als Eigentümer kann man Einsicht beantragen. Dazu vorher prüfen, welchen Nachweis man zur Akteneinsicht mitnehmen muss damit man nicht wieder weggeschickt wird.

  • Alternativ: Vermieter oder Vorbesitzer nach der Baugenehmigung fragen

  • Achtung: Was im Mietvertrag steht ist irrelevant — nur die Baugenehmigung zählt

Schritt 2: Gebäudeklasse feststellen

  • Wandhöhe des Gebäudes messen (Geländeoberfläche bis Oberkante Decke des letzten Vollgeschosses)

  • GK 1–2: bis 7m, freistehend

  • GK 3: bis 7m

  • GK 4: bis 13m

  • GK 5: über 13m

  • Relevant weil: GK bestimmt ob vereinfachtes oder volles Genehmigungsverfahren, und welche Brandschutzanforderungen gelten

  • Nachschauen: Bauakte, oder Architekt/Brandschutzplaner einschalten

Schritt 3: Ist überhaupt eine Genehmigung nötig?

Prüffrage: Unterliegt die neue Nutzung denselben oder geringeren öffentlich-rechtlichen Anforderungen wie die bisherige?

Wenn ja → verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 4 Nr. 1 BayBO
Wenn nein oder unsicher → Genehmigung erforderlich

  • Bei Unsicherheit: informelle Voranfrage beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung München (Untere Bauaufsichtsbehörde)

  • Kontakt: Stadtportal münchen.de → Referat für Stadtplanung und Bauordnung → Bauberatung

  • Voranfragen sind kostenlos und unverbindlich — sehr empfehlenswert vor jedem weiteren Schritt

Schritt 4: Planungsrechtliche Zulässigkeit prüfen

Ist die neue Nutzung überhaupt in diesem Gebiet erlaubt?

  • Gibt es einen Bebauungsplan?

    • Nachschauen: Stadtportal münchen.de → Bebauungsplan-Auskunft (online einsehbar)

    • Was steht drin? Nutzungsart (WA, MI, MK, GE etc.) — ist die neue Nutzung zulässig?

    • Befreiung möglich wenn Nutzung nicht exakt passt, aber Grundzüge des Plans nicht berührt werden

  • Kein Bebauungsplan → § 34 BauGB

    • Neue Nutzung muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen

    • Beurteilung durch das Bauamt — Voranfrage sinnvoll

Schritt 5: Ist die Nutzung ein Sonderbau?

Sonderbauten brauchen das volle Genehmigungsverfahren mit umfassender Prüfung.

Relevante Schwellenwerte (Auswahl):

  • Verkaufsstätten ab 800 m² Verkaufsfläche

  • Büro- und Verwaltungsgebäude ab 400 m² Nutzfläche

  • Versammlungsstätten ab 200 m² oder 40 Personen (relevant für Yoga, Fitness, Seminarräume)

  • Gaststätten ab 40 Sitzplätzen

  • Beherbergungsstätten ab 12 Betten

  • Kitas, Schulen, Krankenhäuser — immer Sonderbau

Nachschauen: Art. 2 Abs. 4 BayBO — vollständige Liste der Sonderbauten

Schritt 6: Stellplätze prüfen

  • Wie viele Stellplätze hat die bisherige Nutzung erfordert?

  • Wie viele erfordert die neue Nutzung?

  • Grundlage: Münchner Stellplatzsatzung (auf münchen.de abrufbar)

  • Wichtig: In München gibt es Zonen — in der Innenstadt gelten reduzierte oder keine Stellplatzpflichten wegen ÖPNV-Anbindung

  • Fehlende Stellplätze können durch Ablöse ausgeglichen werden — Höhe je nach Zone, beim Bauamt erfragen

  • Vorabklärung beim Bauamt empfehlenswert bevor der Antrag gestellt wird

Schritt 7: Brandschutz und Bestandsschutz Treppenhaus klären

Das ist ein häufig unterschätzter Punkt, besonders in GK 4 und 5.

  • Erfüllt das bestehende Treppenhaus die heutigen Anforderungen?

  • Bestandsschutz schützt den Ist-Zustand, aber eine Nutzungsänderung kann das Bauamt veranlassen, das Treppenhaus neu zu bewerten

  • Empfehlung: Brandschutzplaner vorab einschalten - vor dem Bauantrag, nicht danach

  • In München gibt es zugelassene Brandschutzgutachter, die das Bauamt akzeptiert

Schritt 8: Weitere Fachbehörden identifizieren

Je nach neuer Nutzung sind weitere Behörden beteiligt:

  • Kita: Stadtjugendamt München (Betriebserlaubnis — separates Verfahren, eigene Anforderungen an Fläche pro Kind, Außenspielfläche, Gruppenräume)

  • Arztpraxis: Gesundheitsamt (Hygieneplan, je nach Fachrichtung)

  • Gaststätte: Gewerbeamt, Immissionsschutz

  • Denkmalgeschütztes Gebäude: Stadtarchiv / Untere Denkmalschutzbehörde München

  • Ferienwohnung: Zweckentfremdungsstelle München (komplett separates Verfahren nach Zweckentfremdungssatzung)

Schritt 9: Vorbescheid einholen (optional aber kann für bestimmte Situationen empfehlenswert sein)

Bevor der vollständige Bauantrag gestellt wird, besonders wenn Unsicherheiten bestehen:

  • Bindende Vorabentscheidung zu einzelnen Fragen (Zulässigkeit der Nutzung, Stellplätze, Befreiungen)

  • Kostet Zeit (ca. 2–3 Monate) und Geld (Gebühr je nach Aufwand+Planerhonorar), spart aber im Zweifelsfall mehr

  • Antrag beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Schritt 10: Bauantrag stellen

Typische Unterlagen für eine Nutzungsänderung in München:

  • Antragsformular (auf münchen.de als Download)

  • Lageplan (amtlich, vom Katasteramt; Achtung: vorher klären, welche Ausführung benötigt wird)

  • Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten des Ist-Zustands, maßstäblich)

  • Nutzungsbeschreibung der neuen Nutzung

  • Brandschutznachweis (bei Sonderbauten zusätzlich ein zugelassenen Prüfer)

  • Schallschutznachweis (wenn relevant)

  • Stellplatznachweis oder Ablöseerklärung

  • Barrierefreiheitsnachweis (wenn relevant)

  • Standsicherheitsnachweis (bei Sonderbauten zusätzlich ein zugelassenen Prüfer)

  • Eingereicht wird über: Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung III — Baugenehmigung

Bearbeitungszeit: In München realistisch 3–6 Monate, bei Sonderbauten länger.

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