Kindertagesstätten in Bayern – Planungsanforderungen im Überblick
Die Planung einer Kindertagesstätte stellt besondere Anforderungen an Architekten und Planer: Neben den baurechtlichen Voraussetzungen sind zahlreiche sicherheitstechnische, pädagogische und arbeitsstättenrechtliche Anforderungen zu erfüllen – und das häufig in Bestandsgebäuden, die ursprünglich für eine ganz andere Nutzung errichtet wurden.
Diese kompakte Zusammenstellung gibt einen Überblick über die wesentlichen Planungsanforderungen für Kindertageseinrichtungen in Bayern. Er richtet sich an Bauherren, Träger und Planende, die eine neue Einrichtung schaffen oder eine bestehende Nutzung umwandeln möchten. Die Anforderungen reichen vom baurechtlichen Genehmigungsverfahren über die Gestaltung einzelner Raumbereiche bis hin zu Außenanlagen und Brandschutz.
Da die Anforderungen aus einer Vielzahl von Regelwerken stammen – darunter die Bayerische Bauordnung, das Arbeitsschutzrecht und einschlägige DIN-Normen – empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Behörden sowie allen beteiligten Fachplanern.
Baurechtliches
Neue Nutzung von Räumen erfordert eine Genehmigung, auch ohne bauliche Änderungen
Der Bauantrag muss gesetzlich vorgeschrieben durch eine bauvorlageberechtigte Person (Architekt, Bauingenieur) eingereicht werden
Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind Baumaßnahmen mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzusprechen
Bei einer Nutzungsänderung ohne bauliche Maßnahmen muss dennoch nachgewiesen werden, dass vorhandene Decken für die neue Nutzung ausreichend belastbar sind. Die Bestätigung erfolgt durch Prüfingenieure für Standsicherheit
Brandschutznachweis erforderlich (in München entweder durch Prüfsachverständige für Brandschutz oder durch die Lokalbaukommission)
KFZ-Stellplätze in München: In der Regel ist für eine Gruppe mit bis zu 30 Kindern ein Stellplatz nachzuweisen
Die Nutzung als Tageseinrichtung für Kinder darf den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen. Gilt kein Bebauungsplan, muss sich die Nutzung in die nähere Umgebung einfügen (ggf. Schwierigkeiten in einem reinen Wohngebiet)
Bei Änderung von Wohnnutzung zu Kindertagesstätte ist eine Zweckentfremdungsgenehmigung nötig
Ankommen
Tor/Tür mit Code oder Klingel
Elektrische Verriegelung, die von Kindern nicht selbst betätigt werden kann, aber bei Stromausfall zu öffnen ist
Klemmschutz an Eingangstüren
Abbremsen schwerer Türen
Sichtbarmachen von großen Glasflächen in Augenhöhe von Kindern und Erwachsenen
Stellflächen für Kinderwagen nicht im Fluchtweg. Idealerweise eigener Raum/Abstellplatz (evtl. vor dem Gebäude)
Sauberlaufzonen, mind. 1,50 m lang
Rutschhemmender Bodenbelag (mindestens R 9), leicht zu reinigen
Rezeption/Tresen mit Magnetwand und Auslage (keine Pinnnadeln)
Garderobenbereich: Sitzbank in Kinderhöhe, ggf. höhenverstellbare Sitzgelegenheit für helfende Erwachsene. Sitztiefe der Bank für Kinder: 40–45 cm
Genügend Stauraum auch für Winter-/Regenkleidung
Haken für Fahrradhelme
Garderobe für Mitarbeiter
Wandgestaltungsmöglichkeiten auf Augenhöhe der Kinder
Treppen: Handläufe auf beiden Seiten – Höhe 85 cm; für Kinder unter drei Jahren zweiter Handlauf in mindestens 60 cm Höhe. Durchmesser des Handlaufs ca. 2,5 cm
Stufenhöhe zwischen 15 und 17 cm, Auftrittsfläche zwischen 29 und 31 cm. Zwischenpodeste ab 17 Stufen
Die lichte Weite zwischen den Stufen darf nicht mehr als 11 cm betragen, bei Kindern unter drei Jahren 8,9 cm. Keine Einzelstufen
Spielen
Empfohlene freie Spiel- und Bewegungsfläche: 4,5 bis 6,5 m² pro Kind (Mindestmaß: 2 m²)
Raumhöhe nicht niedriger als 2,50 m
Verglasungen bruchsicher gestalten
Absturzsicherungen
Ebene, rutschhemmende und leicht zu reinigende Fußbodenbeläge
Keine Stolperfallen wie Teppiche oder Türstopper
Klemmschutz an Türen
Ecken und Kanten bis 2 m Höhe gebrochen bzw. gefast (Abrundungsradius ≥ 2 mm)
Raumakustik: Nachhallzeiten entsprechend DIN 18041 einhalten, z. B. mit absorbierenden Unterdecken oder Schallabsorber-Elementen
Fensterfläche mindestens 1/10 der Grundfläche des Raumes
Bei künstlicher Beleuchtung: Beleuchtungsstärke von 300 Lux in Aufenthaltsräumen, für Bastel- und Werkarbeiten 500 Lux. Dimmbare Beleuchtung wird empfohlen
Ausreichend große und zu öffnende Fenster oder eine Lüftungsanlage. Keine Zugluft
Innenräume frei von Gefahrstoffen wie gesundheitsschädlichen Ausdünstungen von Reinigungsmitteln, Farben oder Klebstoffen
Wirksamer Sonnenschutz, z. B. außenliegende Jalousien
Fußbodenheizung für Krippe empfohlen
Spielebenen
Lichte Höhe mindestens 1,35 m
Möglichst keine Leiter als Zugang
Keine von der Spielebene aus erreichbare Beleuchtung
Die Umwehrung muss mindestens 1 m hoch sein. Keine Öffnungen größer als 8,9 cm
Mitarbeiterräume
Pausenraum ab 10 anwesenden Mitarbeitern
Mindestgröße 6 m², und für jede gleichzeitig anwesende Person mindestens 1 m² zusätzlich, inklusive Sitzgelegenheit und Tisch
Lichte Höhe mindestens 2,50 m
Tageslicht und Sichtverbindung nach außen
Außenbereich
Schaukeln nicht in Lauf- oder Kreuzungsbereichen, sondern in Nebenbereichen
Fallraum von Spielplatzgeräten – abhängig von der Fallhöhe – mit stoßdämpfenden Materialien
Für Krabbelkinder maximale Absturzhöhe von ca. 20 cm
Außenspielflächen unterteilen in gut zu überblickende Ruhezonen sowie Lauf- und Spielzonen
Einfriedung des Außenbereichs mindestens 1 m hoch
Rückzugsmöglichkeiten vor der Sonne (Bäume, Sonnensegel, Sonnenschirme), insbesondere bei Sand- und Matschspielflächen
Mehrzweckräume
3 m lichte Raumhöhe
Fensterbänke springen nicht vor
Türen schlagen nicht nach innen auf
Ecken und Kanten mit einem Radius von mindestens 10 mm
Rückzugs- und Ruhebereich / Schlafräume
Matratzenlandschaft, Hochebenen mit Kuschelecken, Schlafhöhle oder -podeste, abgetrennt durch z. B. Regale, halbhohe Schränke oder Trennwände mit ausreichender Standfestigkeit
Auf Fangstellen und Kleinteile achten (Strangulationsgefahr), z. B. Schnüre bei Rollos oder Vorhängen
Etagenbetten (aus präventiver Sicht nicht empfohlen) mit Aufstiegshilfe
Dimmbares Licht
Wickelbereich / Sanitärräume / Waschraum
Ausreichender Schallschutz, da Aufenthaltsraum (v. a. in der Krippe)
Wickelbereich idealerweise in einem separaten Raum, sonst im Sanitär-/Waschraum
Bewegungsfläche für die Fachkraft mindestens 1,50 m², Tiefe mindestens 1,00 m, bei gebeugter Körperhaltung 1,20 m
Der Wickelbereich besteht aus einem Wickeltisch und einer Waschgelegenheit (z. B. Waschbecken, kleine Wanne, Duschtasse), die in gleicher Höhe installiert sein sollte
Rutschhemmender Bodenbelag (Rutschklasse R 10)
Mindesttemperatur von 24 °C im Wickelbereich
Tiefe Wickeltisch: 100–120 cm
Seitliche und hintere Aufkantung mindestens 20 cm zum Schutz vor dem Herunterfallen
Wickeltisch höhenverstellbar oder mit Aufstiegshilfe
Arbeitshöhe des Wickeltisches: 85–95 cm. Freiraum darunter: Fußraumtiefe 15 cm, Fußraumhöhe 12 cm, Kniefreiheit 8 cm Tiefe
Separates Personal-WC
Arbeitsräume (z. B. Küche)
Mindestens 8 m² Grundfläche für die erste Person, für jede weitere 6 m²
Mindestens 2,50 m Raumhöhe
Rutschhemmender Belag
In Küchen mindestens 500 Lux
Keine Luftrückführung in Küchen gemäß ASR A3.6
Insektenschutzgitter bei Fensterlüftung
Fettbrandlöscher in der Küche
Arbeitsraum der Leitung
Größe von 8–10 m² je Arbeitsplatz
Tageslicht durch Fensterflächen von mindestens 1/10 der Grundfläche des Raumes
Bei besonnten Fenstern: Sonnen- bzw. Blendschutzvorrichtungen
Bei künstlicher Beleuchtung: mindestens 500 Lux
Ausreichende natürliche Be- und Entlüftung durch ausreichend große Fensterflächen oder Lüftungsanlage, keine Zugluft
Arbeitsfläche mindestens 1.600 mm × 800 mm
Einbauschränke, einer davon abschließbar. Abschließbare Schränke für Wertgegenstände des Personals (falls kein separater Personalraum vorhanden)
Brandschutz und Rettungswege
2 voneinander unabhängige Flucht- und Rettungswege
Einrichtungen ab 10 Kindern sind „Sonderbauten" nach BayBO
Rauchwarnmelder je nach Brandschutzkonzept
Abtrennung verschiedener Nutzungen mit Feuerwiderstand
Weitere benötigte Räume
Lagerräume, Putz-/Wirtschaftsraum
Alle Angaben sind nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt, aber ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Quellen: BayBO, DGUV Regel 102-602, Arbeitsstättenverordnung, Mutterschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR),DIN 18040-1:2010-10 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen, Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“, DIN 18041:2016-03 „Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung“