Kindertagesstätten in Bayern – Planungsanforderungen im Überblick

Die Planung einer Kindertagesstätte stellt besondere Anforderungen an Architekten und Planer: Neben den baurechtlichen Voraussetzungen sind zahlreiche sicherheitstechnische, pädagogische und arbeitsstättenrechtliche Anforderungen zu erfüllen – und das häufig in Bestandsgebäuden, die ursprünglich für eine ganz andere Nutzung errichtet wurden.

Diese kompakte Zusammenstellung gibt einen Überblick über die wesentlichen Planungsanforderungen für Kindertageseinrichtungen in Bayern. Er richtet sich an Bauherren, Träger und Planende, die eine neue Einrichtung schaffen oder eine bestehende Nutzung umwandeln möchten. Die Anforderungen reichen vom baurechtlichen Genehmigungsverfahren über die Gestaltung einzelner Raumbereiche bis hin zu Außenanlagen und Brandschutz.

Da die Anforderungen aus einer Vielzahl von Regelwerken stammen – darunter die Bayerische Bauordnung, das Arbeitsschutzrecht und einschlägige DIN-Normen – empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Behörden sowie allen beteiligten Fachplanern.

Baurechtliches

  • Neue Nutzung von Räumen erfordert eine Genehmigung, auch ohne bauliche Änderungen

  • Der Bauantrag muss gesetzlich vorgeschrieben durch eine bauvorlageberechtigte Person (Architekt, Bauingenieur) eingereicht werden

  • Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind Baumaßnahmen mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzusprechen

  • Bei einer Nutzungsänderung ohne bauliche Maßnahmen muss dennoch nachgewiesen werden, dass vorhandene Decken für die neue Nutzung ausreichend belastbar sind. Die Bestätigung erfolgt durch Prüfingenieure für Standsicherheit

  • Brandschutznachweis erforderlich (in München entweder durch Prüfsachverständige für Brandschutz oder durch die Lokalbaukommission)

  • KFZ-Stellplätze in München: In der Regel ist für eine Gruppe mit bis zu 30 Kindern ein Stellplatz nachzuweisen

  • Die Nutzung als Tageseinrichtung für Kinder darf den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen. Gilt kein Bebauungsplan, muss sich die Nutzung in die nähere Umgebung einfügen (ggf. Schwierigkeiten in einem reinen Wohngebiet)

  • Bei Änderung von Wohnnutzung zu Kindertagesstätte ist eine Zweckentfremdungsgenehmigung nötig

Ankommen

  • Tor/Tür mit Code oder Klingel

  • Elektrische Verriegelung, die von Kindern nicht selbst betätigt werden kann, aber bei Stromausfall zu öffnen ist

  • Klemmschutz an Eingangstüren

  • Abbremsen schwerer Türen

  • Sichtbarmachen von großen Glasflächen in Augenhöhe von Kindern und Erwachsenen

  • Stellflächen für Kinderwagen nicht im Fluchtweg. Idealerweise eigener Raum/Abstellplatz (evtl. vor dem Gebäude)

  • Sauberlaufzonen, mind. 1,50 m lang

  • Rutschhemmender Bodenbelag (mindestens R 9), leicht zu reinigen

  • Rezeption/Tresen mit Magnetwand und Auslage (keine Pinnnadeln)

  • Garderobenbereich: Sitzbank in Kinderhöhe, ggf. höhenverstellbare Sitzgelegenheit für helfende Erwachsene. Sitztiefe der Bank für Kinder: 40–45 cm

  • Genügend Stauraum auch für Winter-/Regenkleidung

  • Haken für Fahrradhelme

  • Garderobe für Mitarbeiter

  • Wandgestaltungsmöglichkeiten auf Augenhöhe der Kinder

  • Treppen: Handläufe auf beiden Seiten – Höhe 85 cm; für Kinder unter drei Jahren zweiter Handlauf in mindestens 60 cm Höhe. Durchmesser des Handlaufs ca. 2,5 cm

  • Stufenhöhe zwischen 15 und 17 cm, Auftrittsfläche zwischen 29 und 31 cm. Zwischenpodeste ab 17 Stufen

  • Die lichte Weite zwischen den Stufen darf nicht mehr als 11 cm betragen, bei Kindern unter drei Jahren 8,9 cm. Keine Einzelstufen

Spielen

  • Empfohlene freie Spiel- und Bewegungsfläche: 4,5 bis 6,5 m² pro Kind (Mindestmaß: 2 m²)

  • Raumhöhe nicht niedriger als 2,50 m

  • Verglasungen bruchsicher gestalten

  • Absturzsicherungen

  • Ebene, rutschhemmende und leicht zu reinigende Fußbodenbeläge

  • Keine Stolperfallen wie Teppiche oder Türstopper

  • Klemmschutz an Türen

  • Ecken und Kanten bis 2 m Höhe gebrochen bzw. gefast (Abrundungsradius ≥ 2 mm)

  • Raumakustik: Nachhallzeiten entsprechend DIN 18041 einhalten, z. B. mit absorbierenden Unterdecken oder Schallabsorber-Elementen

  • Fensterfläche mindestens 1/10 der Grundfläche des Raumes

  • Bei künstlicher Beleuchtung: Beleuchtungsstärke von 300 Lux in Aufenthaltsräumen, für Bastel- und Werkarbeiten 500 Lux. Dimmbare Beleuchtung wird empfohlen

  • Ausreichend große und zu öffnende Fenster oder eine Lüftungsanlage. Keine Zugluft

  • Innenräume frei von Gefahrstoffen wie gesundheitsschädlichen Ausdünstungen von Reinigungsmitteln, Farben oder Klebstoffen

  • Wirksamer Sonnenschutz, z. B. außenliegende Jalousien

  • Fußbodenheizung für Krippe empfohlen

Spielebenen

  • Lichte Höhe mindestens 1,35 m

  • Möglichst keine Leiter als Zugang

  • Keine von der Spielebene aus erreichbare Beleuchtung

  • Die Umwehrung muss mindestens 1 m hoch sein. Keine Öffnungen größer als 8,9 cm

Mitarbeiterräume

  • Pausenraum ab 10 anwesenden Mitarbeitern

  • Mindestgröße 6 m², und für jede gleichzeitig anwesende Person mindestens 1 m² zusätzlich, inklusive Sitzgelegenheit und Tisch

  • Lichte Höhe mindestens 2,50 m

  • Tageslicht und Sichtverbindung nach außen

Außenbereich

  • Schaukeln nicht in Lauf- oder Kreuzungsbereichen, sondern in Nebenbereichen

  • Fallraum von Spielplatzgeräten – abhängig von der Fallhöhe – mit stoßdämpfenden Materialien

  • Für Krabbelkinder maximale Absturzhöhe von ca. 20 cm

  • Außenspielflächen unterteilen in gut zu überblickende Ruhezonen sowie Lauf- und Spielzonen

  • Einfriedung des Außenbereichs mindestens 1 m hoch

  • Rückzugsmöglichkeiten vor der Sonne (Bäume, Sonnensegel, Sonnenschirme), insbesondere bei Sand- und Matschspielflächen

Mehrzweckräume

  • 3 m lichte Raumhöhe

  • Fensterbänke springen nicht vor

  • Türen schlagen nicht nach innen auf

  • Ecken und Kanten mit einem Radius von mindestens 10 mm

Rückzugs- und Ruhebereich / Schlafräume

  • Matratzenlandschaft, Hochebenen mit Kuschelecken, Schlafhöhle oder -podeste, abgetrennt durch z. B. Regale, halbhohe Schränke oder Trennwände mit ausreichender Standfestigkeit

  • Auf Fangstellen und Kleinteile achten (Strangulationsgefahr), z. B. Schnüre bei Rollos oder Vorhängen

  • Etagenbetten (aus präventiver Sicht nicht empfohlen) mit Aufstiegshilfe

  • Dimmbares Licht

Wickelbereich / Sanitärräume / Waschraum

  • Ausreichender Schallschutz, da Aufenthaltsraum (v. a. in der Krippe)

  • Wickelbereich idealerweise in einem separaten Raum, sonst im Sanitär-/Waschraum

  • Bewegungsfläche für die Fachkraft mindestens 1,50 m², Tiefe mindestens 1,00 m, bei gebeugter Körperhaltung 1,20 m

  • Der Wickelbereich besteht aus einem Wickeltisch und einer Waschgelegenheit (z. B. Waschbecken, kleine Wanne, Duschtasse), die in gleicher Höhe installiert sein sollte

  • Rutschhemmender Bodenbelag (Rutschklasse R 10)

  • Mindesttemperatur von 24 °C im Wickelbereich

  • Tiefe Wickeltisch: 100–120 cm

  • Seitliche und hintere Aufkantung mindestens 20 cm zum Schutz vor dem Herunterfallen

  • Wickeltisch höhenverstellbar oder mit Aufstiegshilfe

  • Arbeitshöhe des Wickeltisches: 85–95 cm. Freiraum darunter: Fußraumtiefe 15 cm, Fußraumhöhe 12 cm, Kniefreiheit 8 cm Tiefe

  • Separates Personal-WC

Arbeitsräume (z. B. Küche)

  • Mindestens 8 m² Grundfläche für die erste Person, für jede weitere 6 m²

  • Mindestens 2,50 m Raumhöhe

  • Rutschhemmender Belag

  • In Küchen mindestens 500 Lux

  • Keine Luftrückführung in Küchen gemäß ASR A3.6

  • Insektenschutzgitter bei Fensterlüftung

  • Fettbrandlöscher in der Küche

Arbeitsraum der Leitung

  • Größe von 8–10 m² je Arbeitsplatz

  • Tageslicht durch Fensterflächen von mindestens 1/10 der Grundfläche des Raumes

  • Bei besonnten Fenstern: Sonnen- bzw. Blendschutzvorrichtungen

  • Bei künstlicher Beleuchtung: mindestens 500 Lux

  • Ausreichende natürliche Be- und Entlüftung durch ausreichend große Fensterflächen oder Lüftungsanlage, keine Zugluft

  • Arbeitsfläche mindestens 1.600 mm × 800 mm

  • Einbauschränke, einer davon abschließbar. Abschließbare Schränke für Wertgegenstände des Personals (falls kein separater Personalraum vorhanden)

Brandschutz und Rettungswege

  • 2 voneinander unabhängige Flucht- und Rettungswege

  • Einrichtungen ab 10 Kindern sind „Sonderbauten" nach BayBO

  • Rauchwarnmelder je nach Brandschutzkonzept

  • Abtrennung verschiedener Nutzungen mit Feuerwiderstand

Weitere benötigte Räume

Lagerräume, Putz-/Wirtschaftsraum

Alle Angaben sind nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt, aber ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Quellen: BayBO, DGUV Regel 102-602, Arbeitsstättenverordnung, Mutterschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR),DIN 18040-1:2010-10 „Barrierefreies Bauen –­ Planungsgrundlagen, Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“, DIN 18041:2016-03 „Hörsamkeit in Räumen –­ Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung“

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