Brauche ich einen Architekten? Eine praktische Hilfestellung
"Brauche ich für mein Vorhaben überhaupt einen Architekten?" Diese Frage ist nicht immer einfach zu beantworten, gerade nicht für kleine Projekte.
Dieser Artikel soll dir helfen, dein eigenes Vorhaben realistisch einzuordnen.
Wann du (wahrscheinlich) einen Architekten brauchst
Ein Bauantrag steht an
Sobald ein Bauantrag erforderlich ist, brauchst du in den meisten Bundesländern ohnehin einen bauvorlageberechtigten Planer. Das muss kein Architekt sein – auch Statiker, Bauingenieure, Handwerksmeister oder Architekturabsolventen können Bauvorlagen für bestimmte kleine Vorhaben erstellen.
Mehrere Gewerke oder Fachplaner müssen koordiniert werden
Sobald Statiker, Bauphysiker, Vermesser oder mehrere Handwerksbetriebe gleichzeitig im Spiel sind, entstehen Schnittstellen, die ein Laie kaum überblicken kann. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Riss war an einem 60er-Jahre-Reihenhaus in der Außenwand im Wohnzimmer entstanden. Ein Bausachverständiger fand die Ursache: Das Fenster war vor 20 Jahren vergrößert worden, das Auflager an der Wand war kleiner als ursprünglich geplant. Das hielt jahrelang, machte jetzt aber Probleme. Die Lösung war eine Stahlstütze in der Ecke, um die Wand zu entlasten – mit der Konsequenz, ein neues Fenster einbauen zu müssen. Die Stütze musste zudem verkleidet und gedämmt werden, sodass Tragwerk, Brandschutz, Bauphysik und Feuchteschutz in einem kleinen Bauteil zusammenkamen. Da der Sachverständige selbst keine Planung machte, wurden wir als Architekten ins Boot geholt.
Auf dem Papier ein sehr kleines Projekt – beteiligt waren am Ende: Architekt, Statiker, Fensterbauer, eine Baufirma für Abbruch-, Stahl- und Putzarbeiten (bei größeren Projekten oft separate Gewerke), Dachdecker für die Abdichtung des bodentiefen Fensters und ein Elektriker für den Anschluss des Rollladenkastens. Die Ausbesserung des Bodens und die Malerarbeiten übernahmen die Bauherren selbst – sonst wären hier zusätzlich eine Parkettfirma und ein Maler nötig gewesen.
Das Fenster musste vorher aufgemessen und bestellt werden – die Anschlüsse an die verkleidetete Stütze mussten also richtig geplant werden, damit es am Ende passte. Dafür waren kleinere Bauteilöffnungen, ein sorgfältiges Aufmaß, das Studieren der Bestandspläne und das Einplanen von Toleranzen nötig. Die Fensteranschlussdetails wurden mit einem Bauphysiker abgestimmt, um Wärmebrücken und Schimmel zu vermeiden. Auch die Bauleitung war hier kritisch: Die Stütze wäre beinahe falsch eingebaut worden, wodurch das Fenster nicht mehr gepasst hätte – die Nachbesserung hätte unnötigen Stress verursacht und die Bauzeit (nicht nutzbares Wohnzimmer in einem sehr kleinen Haus mit Familie!) verlängert.
Grundrissänderungen sind geplant
Hier lohnt sich eine Unterscheidung, die viele Bauherren nicht auf dem Schirm haben: Ein einzelner Wanddurchbruch ist etwas anderes als eine Änderung des gesamten Grundrisses. Sobald mehrere tragende Wände oder die gesamte Raumaufteilung betroffen sind, reicht ein isolierter Statik-Nachweis meist nicht mehr — die Eingriffe müssen im Gesamtkontext geplant werden, und ein Bauantrag wird mit großer Wahrscheinlichkeit nötig.
Fassadenarbeiten, die über reine Instantsetzung oder Austausch hinausgeht
Ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ist ein gutes Beispiel für eine Grauzone: Rechtlich ist dafür meist kein Architekt bzw. Planer vorgeschrieben. Wenn keiner plant ist weiß die Ausführung nicht, was sie tun soll. Daher scheitern ausführende Firmen regelmäßig an den Anschlüssen — etwa im Umgang mit Fensterlaibungen (Vermeidung von Wärmebrücken), an brandschutzrechtlichen Vorgaben für die Fassadendämmung oder dem Feuchteschutz. Gerade beim Bauen im Bestand ist es eher Standard als Ausnahme, dass frühere Baumaßnahmen schlecht geplant oder ausgeführt wurden und Auswirkungen auf die neuen Maßnahmen haben. So kommen oft unerwartete Zusatzkosten zusammen, die auf der Mangelbeseitigung von lange zurückliegenden Baumaßnahmen beruhen. Ob Dachsanierung, Fenstertausch, WDVS oder Kellersanierung – nach einigen Jahren zeigen sich dann oft Probleme, deren Beseitigung kompliziert und dadurch teuer werden können.
Eine Nutzungsänderung ist geplant
Aus einer Gewerbefläche wird Wohnraum, ein Haus wird zur Ferienwohnung: Was baulich nach einer kleinen Maßnahme aussieht, zieht baurechtlich oft Brandschutzauflagen, Stellplatznachweise und Schallschutzanforderungen und andere Vorschriften nach sich, die zusammen betrachtet werden müssen.
Energetische Sanierung mit Fördermitteln
Wenn KfW- oder BAFA-Förderung eine Rolle spielt und mehrere Maßnahmen ineinandergreifen kann ein Architekt bzw. Planer sinnvoll sein. Ein Energieberater übernimmt zwar die energetische Beratung und die Beantragung von Fördermitteln, hat aber nicht das große Ganze im Blick und übernimmt weder Ausschreibung noch Bauleitung.
Denkmal- oder Ensembleschutz
Auch kleine Änderungen - meist außen, aber teilweise auch innen - brauchen eine Abstimmung mit der Denkmalbehörde.
Wann du nicht unbedingt einen Architekten brauchst
Eine isolierte Befreiung oder Abweichung wird beantragt
z.B. für die Überschreitung von einer Baugrenze mit einer Terrassenüberdachung oder ein Gartenhaus. Hier kannst du mit der Behörde Kontakt aufnehmen und dich beraten lassen, wie du den Antrag stellen kannst.
Küchenplanung ohne Eingriff ins Gebäude
Wenn keine tragenden Wände, keine Leitungsführung im großen Stil und keine baulichen Änderungen betroffen sind, ist ein Küchenstudio die richtige Anlaufstelle.
Badsanierung ohne Grundrissänderung
Solange keine tragenden Wände oder Abwasserstränge verändert werden, übernimmt das ein Sanitärfachbetrieb zuverlässig.
Einfacher Fenstertausch
Gleiche Größe, gleiche Fassadenöffnung, keine Denkmalschutzauflage. Hier braucht es in der Regel keine zusätzliche Planung durch einen Architekten. Sinnvoll ist allerdings die Einbindung eines Energieberaters, da auch beim Fenstertausch energetische Anforderungen gelten.
Photovoltaik auf bestehendem Dach ohne statischen Grenzfall
Meist reicht der Fachbetrieb, gegebenenfalls ergänzt um einen Statiknachweis vom Hersteller.
Reine Verschönerungsmaßnahmen
Neuer Bodenbelag, Anstrich, Terrassenbelag ohne Überdachung — das sind gestalterische, keine baurechtlichen Fragen.
Garten- und Wegebau ohne bauliche Anlage im rechtlichen Sinn
Solange keine genehmigungspflichtige Stützmauer oder Ähnliches entsteht, ist hier kein Architekt nötig.
"Verfahrensfrei" bedeutet nicht "ohne Regeln"
Wichtig zu wissen ist, dass “Verfahrensfrei" nicht "ohne Regeln" bedeutet. Als Bauherr ist man verantwortlich dafür, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. Einhaltung von Bebauungsplänen) sowie bauordnungsrechtliche Anforderungen, z.B. Standsicherheit, Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz usw., eingehalten werden.
Was bedeutet das für dich?
Wenn dein Vorhaben in die erste Liste fällt, lohnt sich ein Beratungsgespräch, bevor du planst. Fällt dein Projekt eher in die zweite Liste, sparst du dir das Honorar und gehst direkt zum passenden Fachbetrieb.
Bist du dir unsicher, in welche Kategorie dein Projekt fällt? Kontaktier uns für ein unverbindliches Gespräch.